Mitarbeit
Die Familienstiftung Psychiatrie ist auf Ihr gesellschaftliches Engagement angewiesen. Helfen Sie mit einer Spende das Thema Psychische Erkrankung zu entstigmatisieren und tragen Sie durch ihre Spende dazu bei, nützliche Projekte zu fördern.
Unternehmen
Vielleicht sehen Sie in ihren eigenen Unternehmen die zunehmende Belastung bei ihren Mitarbeitern. Der Bereich der psychischen Erkrankungen (ICD-10 F00-F99) hat in den letzten zehn Jahren für die Arbeitswelt erheblich an Bedeutung gewonnen. Stress und Burn out können erste Hinweise zu psychischen Erkrankungen darstellen. Laut Aussage von Krankenkasse hat der Anteil an Berufsunfähigkeitstagen aufgrund von psychischen Erkrankungen bei Berufstätigen dem Zeitraum von 2006 bis heute um 56% zugenommen. Eine alarmierende Zahl, die es gilt durch Aufklärung der Führungsebene zu minimieren. Der BApK bietet Schulungsseminare und eine Broschüre zu dem Thema: „Psychisch krank im Job“ an. Vielleicht wollen Sie mit einer Spende die Druckkosten der Broschüre finanzieren.
Wir würden uns freuen wenn Sie als Unternehmen für einen sinnvollen Zweck spenden würden. Anstatt Geschenke zu Geburtstag, Ostern und oder Weihnachten, können Sie eine Spende tätigen oder ein Spendenzertifikat verschenken.
Zustiftungen
Bei einer Zustiftung werden von Ihnen Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der Familienstiftung Psychiatrie übertragen. Ihre Zustiftung wird in diesem Fall nicht unmittelbar für gemeinnützige Zwecke ausgegeben, sondern Ertrag bringend angelegt. Aus den Erträgen Ihrer Zustiftung werden die von der Familienstiftung Psychiatrie verfolgten gemeinnützigen Zwecke nachhaltig gefördert. Eine Zustiftung ist sinnvoll, wenn Sie die Arbeit und Projekte der Familienstiftung Psychiatrie langfristig und nachhaltig unterstützen wollen.
Es gibt eine Vielzahl an Projekten, so dass sie auch nur ein spezielles Projekt langfristig fördern können. Gerne beraten wir Sie dazu.
Besonderheiten bei Neu- und Zustiftungen
Als Zustifter einer bestehenden Stiftung können Sie über die bislang geltenden Grenzen des Spendenabzugs hinaus 20.350 Euro steuermindern geltend machen. Erfolgt die Zuwendung anlässlich einer Neugründung oder im ersten Jahr des Bestehens der Stiftung, besteht ein zusätzlicher besonderer Spendenabzugsanspruch in Höhe von bis zu 307.000 Euro. Die steuerliche Anrechnung ist auf Wunsch der Stifterin oder des Stifters einmalig und für das laufende Jahr möglich oder kann in verschiedene Raten auf zehn Jahre verteilt werden.
Vermächtnisse und Erbschaften können ganz oder teilweise innerhalb von zwei Jahren an die Stiftung gegeben werden und bleiben dadurch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Spenden können von der Stiftung entgegen genommen werden. Sie werden ebenso wie die jährlichen Erträgnisse aus der Stiftung für die genannten Stiftungsziele eingesetzt. (Spenden können Sie hier )
Spenden und Zustiftungen werden erbeten auf unser Konto 8334500 (IBAN/ BIC) bei der Bank für Sozialwirtschaft.